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Geschichte

Die Anfänge des Ordens
Die Augustiner-Chorherren bezeichnen Augustinus als Ihren Ordensvater. Ordensgründer ist er jedoch nicht. Nach dem Tod des Augustinus während der Belagerung von Hippo Regius durch die Vandalen im Jahr 430 und dem anschließenden Untergang des von ihm gegründeten Klosters geriet auch seine Ordensregel etwas in Vergessenheit. Den Vätern des sich entwickelnden christlichen Ordenslebens, allen voran dem Hl. Benedikt, war jedoch die Augustinusregel wohl bekannt – und er verwendete sie auch als eine Grundlage seiner Ordensregel.

Der hl. Augustinus übergibt den
Chorherren die Regel
(Fiktive Darstellung, 15. Jh.)

Mit der Gründung des Klosters Cluny im Jahr 910 wurde eine neue Ära der Ordensgeschichte eingeleitet. Der weltliche Gründer (Graf Wilhelm von Aquitanien) verzichtete auf sein Eigenkirchenrecht und unterstellte das Kloster direkt dem Papst. Dieser revolutionäre Schritt ist einer der Auslöser für jene Auseinandersetzungen, die man später „Investiturstreit“ nennen wird. Dieser Reformbewegung schlossen sich sehr viele Klöster an, was im Jahr 1059 Papst Nikolaus II. zur Abhaltung einer Fastensynode bewegte, die sich vor allem mit einer drängenden Kirchenreform beschäftigen sollte. Diese Synode, später Lateransynode genannt, ist als Geburtsstunde des Ordens der Augustiner-Chorherren anzusehen.

Für die Anliegen der Kirchenreform (Beseitigung des Eigenkirchenwesens und der Priesterehe) erwiesen sich die Regularkanoniker als geeignete Pioniere. Da sie damals prinzipiell dem Diözesanbischof unterstanden, wurde durch die Einführung der Augustinusregel das Eigenkirchensystem der Landesherren entmachtet. Eine Grundtendenz ist zu erkennen: Schon die Lateransynode 1059 legt den Kanonikern die Pfarrseelsorge nahe.
So wurde auch der große Förderer der Kirchenreform nördlich der Alpen, Bischof Altmann von Passau, zum Förderer des Chorherrenordens. Da er mit den Reformplänen in seiner Diözese auf Widerstand stieß, gründete er vor den Toren Passaus das Stift St. Nikola, welches als Vorbild zu bestehen hatte. Sodann reformierte er die Eigenklöster des Bistums Passau, St. Pölten und St. Florian, indem er die Augustinusregel einführte. Ganz im Osten wagte er gar eine Neugründung: Göttweig.

Diese Aktionen fanden ihre Beständigkeit in der Person des Bischofs Altmann, denn die Augustinusregel an sich hatte weder endgültige Fixierung erfahren noch waren irgendwelche ergänzende Statuten erlassen worden: Die Norm wurde von Bischof Altmann gegeben. So ist es auch nicht verwunderlich, dass nach seinem Tod die meisten Klostergründungen in eine schwere Krise gerieten.
Allein das Kloster Rottenbuch (Bayern) überstand den Tod des Bischofs ohne Schaden. Als päpstliches Eigenkloster konnte dieses Stift die Augustinusregel halten.

Der Salzburger Reformkreis
Der Ruf von Stift Rottenbuch breitete sich rasch über ganz Deutschland aus, im Investiturstreit wurde es zum Haupt der päpstlichen Eigenklöster. Nun ist im Orden eine Spaltung in zwei Teile zu beobachten: Der eine Teil im oberen Deutschland richtete sich stark monastisch-spirituell aus, der andere Teil stellte das pastorale Wirken der Regularkanoniker in den Vordergrund. Das Zentrum war das Salzburger Domkapitel, nachdem Erzbischof Konrad I. einen kühnen Schritt gewagt hatte: Er führte in seinem Domkapitel die Augustinusregel ein. Damit belebte er die Tradition der Bischofsklöster wieder, die seit Augustinus nur mehr in Ansätzen realisiert worden war. Erzbischof Konrad erneuerte auch die Chorherrenklöster, die sich seit dem Tod von Bischof Altmann im Niedergang befunden haben, unter anderem auch Reichersberg. In diesem Stift entwickelte der Propst revolutionäre Ideen: Gerhoch von Reichersberg wollte den ganzen Klerus der Kirche unter die Augustinusregel stellen und zu Kanonikern umwandeln. Doch diese Idee erwies sich als undurchführbar, nicht zuletzt wegen der Reformunlust vieler Weltgeistlicher.

Protestantismus und Gegenreformation
Martin Luther und seine Nachfolger lehnten das Klosterwesen vollständig ab. Die Klöster waren auf die Gunst der Landesherren angewiesen: Cuius regio – eius religio. Zwar war in Österreich das Kaiserhaus immer katholisch, jedoch die Landbevölkerung lehnte den Katholizismus ab, was zwangsläufig Auswirkungen auf den Ordensnachwuchs hatte. Das ging vielen Klöstern an die Substanz, die Konvente wurden kleiner und nicht wenige mussten aufgelöst werden. Die Landesfürsten sahen das mit großer Sorge, waren die Klöster doch oft gute Verbündete und auch Geldquellen in Zeiten der Not. Erst mit Kaiser Rudolf II. trat wieder ein großer Gegenreformator auf: Er erneuerte die Konvente und begüterte die enteigneten Klöster aufs Neue.

Aufklärung und jüngere Zeit
Allgemein hat der Josephinismus riesige Einschnitte in die Klosterlandschaft bewirkt. Getrieben vom Geist der Aufklärung wurden ab 1782 alle Klöster aufgehoben, die keiner „nützlichen“ Tätigkeit wie Seelsorge, Unterricht oder Krankenpflege nachgingen.
Das 19. Jahrhundert war geprägt von politischer Ruhe für die Kirche: Das Konkordat von 1855 und die Regentschaft von Franz Josef I. brachte der Kirche ein gutes Arbeitsklima.
Im Nationalsozialismus kamen auf die Stifte Repressalien ungeahnten Ausmaßes zu. So wurde St. Florian enteignet, der Reichsrundfunk war im Stiftsgebäude untergebracht. Klosterneuburg und Vorau wurden aufgehoben. Neustift wurde in die Wirren der Südtirol-Frage hineingezogen. Lediglich Herzogenburg und Reichersberg konnten einigermaßen glimpflich davonkommen.

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