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Die heutige Struktur

Die Augustiner-Chorherren sind prinzipiell subsidiär organisiert, das heißt: Jedes Kloster ist für sich selbstständig. An der Spitze steht ein von den Mitbrüdern des jeweiligen Hauses gewählter Propst. Sein Stellvertreter ist der „Stiftsdechant“, der (anders als der „Prior“ bei den Benediktinern) nicht vom Propst ernannt, sondern ebenfalls von den Mitbrüdern gewählt wird. Die Mitbrüder verfügen über das sogenannte „kapitulare Recht“, das heißt: Die Vollversammlung der Mitbrüder des Hauses („Kapitel“) muss in alle grundlegenden Entscheidungen eingebunden werden.

Die Pröpste der österreichischen Kongregation sind „infuliert“, das heißt: Sie sind berechtigt, Mitra und Stab, die Insignien der höheren Leitungsvollmacht in der Kirche, zu tragen.

Die sechs österreichischen Pröpste wählen aus ihrer Reihe den Generalabt, der einen Ehren- und Repräsentationsvorsitz ausübt. Er leitet die Visitationen der einzelnen Klöster und wahrt die Interessen des Ordens nach außen.

Alle Chorherrengemeinschaften der ganzen Welt sind in einer Konföderation zusammengefasst. Der Abtprimas steht dieser Vereinigung vor. Ihm kommt die Aufgabe zu, die Kontakte innerhalb des Ordens zu fördern und nach außen hin als Repräsentant zu wirken.

 


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